1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen (nachfolgend jeweils: „Services“) und Angebote der portrix systems GmbH nachfolgend: „portrix systems“). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.2. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
1.3. portrix systems erbringt ihre Services ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmern gleich behandelt werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von portrix systems sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, portrix systems räumt ausdrücklich eine für sich bindende Gültigkeitsdauer oder eine bestimmte Annahmefrist ein. Die Bestellung des Kunden ist dabei ein bindendes Angebot an portrix systems. Der Kunde ist an dieses Angebot für 4 Wochen nach Zugang der Bestellung bei portrix systems gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn portrix systems die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
2.2. Der Umfang der von portrix systems zu erbringenden Services wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Mündliche Erklärungen oder Zusagen vor Vertragsabschluss sind in jedem Fall unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.3. portrix systems behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Allgemeine Zahlungsbedingungen
3.1. Die nachfolgenden allgemeinen Zahlungsbedingungen in dieser Ziffer 3 gelten für alle Services von portrix systems, sofern sich die jeweilige Klausel nicht ausdrücklich auf bestimmte Services bezieht oder in Ziffer 4 für bestimmte Services abweichende Zahlungsbedingungen geregelt sind.
3.2. Nutzungsentgelte sind grundsätzlich ab Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Services fällig.
3.3. Das Zahlungsziel nach Fälligkeit beträgt zwei Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden.
3.4. Das Entgelt für Services, die über die vereinbarten Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemisst sich nach der jeweils bei Inanspruchnahme gültigen Preisliste.
3.5. Maßgebend sind die vereinbarten Preise, bzw. bei fehlender Preisvereinbarung die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden von portrix systems veröffentlichten Preisliste. Alle Preise für Leistungsänderungen können bei nachträglicher Vereinbarung von Leistungsänderungen durch portrix systems an die zum Zeitpunkt der nachträglichen Vereinbarung geltenden Listenpreise angepasst werden.
3.6. Einwendungen gegen die den nutzungsabhängigen Entgelten zugrunde gelegten Nutzungs- und Verbindungszeitpunkte und Datenmengen sind innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben davon unberührt.
3.7. Bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Zahlungseinstellung des Kunden kann portrix systems Vorkasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.
3.8. Erfolgt bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung eine vom Kunden verschuldete Rücklastschrift, so sind die Kosten für den hierdurch entstehenden Aufwand der portrix systems in Höhe von 15,00 EUR durch den Kunden zu zahlen, wenn dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
3.9. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
3.10. Sofern im Rahmen der Hosting- und/oder Housing Services von portrix systems (auch) Datenvolumen vergütet wird, erfolgt die Abrechnung auf Basis der Summe aus Up- und Downstream pro angefangener Volumeneinheit, d. h. aufgerundet.
4. Sonderregelungen für einzelne Dienste
4.1. Hosting-Services
4.1.1. Auf den Servern von portrix systems werden die zu hostenden Inhalte oder Daten des Kunden gespeichert und unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von portrix systems bei der Übermittlung von Daten oder Inhalten des Kunden beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von portrix systems betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Servern von portrix systems. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist portrix systems nicht möglich.
4.1.2. portrix systems trifft hinsichtlich der für den Kunden gehosteten Daten oder Inhalte keine handels- und steuerrechtlichen Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist daher der Kunde verantwortlich.
4.1.3. Der Kunde räumt portrix systems das Recht ein, die von portrix systems für den Kunden zu hostenden Daten und Informationen vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Hosting-Services erforderlich oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. zu Backupzwecken, vgl. Ziffer 4.1.6) vorgesehen ist. portrix systems ist auch berechtigt, diese Daten oder Inhalte in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
4.1.4. Der Kunde ist verpflichtet, die von portrix systems für ihn gehosteten Daten oder Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. Darüber hinaus gehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
4.1.5. Der Kunde darf die von portrix systems zur Verfügung gestellten Hosting-Services Dritten nicht mittelbar oder unmittelbar zur Nutzung überlassen.
4.1.6. Die Pflicht zur Datensicherung trifft allein den Kunden. portrix systems ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, Sicherheitskopien der auf den Servern von portrix systems für den Kunden gehosteten Daten oder Inhalte anzufertigen, um diese Sicherungskopien bei Verstoß des Kunden gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beweiszwecke oder bei der Gefahr eines Datenverlustes zu speichern.
4.1.7. portrix systems wird die von portrix systems gehosteten Daten oder Inhalte des Kunden (einschließlich eventueller Sicherheitskopien) 60 Kalendertage nach Beendigung des entsprechenden Hosting-Vertrages zwischen dem Kunden und portrix systems vollständig löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass der Kunde eine Herausgabe dieser Daten oder Inhalte wünscht. Das Unterbleiben dieser Mitteilung gilt als Zustimmung des Kunden zur Löschung der Daten bzw. Inhalte. portrix systems wird den Kunden auf die Folgen des Unterbleibens dieser Mitteilung besonders hinweisen.
4.1.8. Soweit portrix systems dem Kunden auf dessen Wunsch hin Kopien der gemäß Ziffer 4.1.6 angefertigten Sicherheitskopien zur Verfügung stellt, hat der Kunde hierfür ein gesondertes Entgelt zu entrichten.
4.1.9. portrix systems kann bei einer Steigerung der Energiepreise die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden nach dem Ermessen von portrix systems bis zu der Höhe erhöhen, die der Erhöhung der Energiepreise zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Festsetzung der Vergütung entspricht. portrix systems wird die Erhöhung der Energiepreise gegenüber dem Kunden nachweisen. Wenn der Kunde in diesem Fall nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Erklärung kündigt, gilt die neue Vergütungshöhe als vereinbart. Hierauf wird portrix systems den Kunden in der Erklärung von portrix systems ausdrücklich hinweisen. Sofern sich die Energiepreise gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Festsetzung der Vergütung verringern, wird portrix systems diesen Umstand dem Kunden unverzüglich mitteilen und die vom Kunden an portrix System zu zahlende Vergütung verringert sich entsprechend um die Verringerung der Energiepreise.
4.2. Domain-Services
4.2.1. portrix systems bietet die entgeltliche Beantragung der Registrierung von Domains im Auftrag des Kunden an. portrix systems wird dabei im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domain-Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. portrix systems hat daher diesbezüglich auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt in diesem Zusammenhang keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains für den Kunden registriert werden können.
4.2.2. portrix systems erbringt die Domain-Services auf Grundlage der Vergaberegelungen der entsprechenden Domain-Vergabestellen. Sollten sich diese Vergaberegelungen in Bezug auf eine von portrix systems für den Kunden gehostete Domain ändern, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag über die Domain-Services für diese Domain außerordentlich mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende zu kündigen.
4.2.3. Sofern für die Registrierung von Domains amtliche Dokumente erforderlich sind (z.B. Handelregisterauszüge), wird der Kunde diese in dem von der Registrierungsstelle verlangten Format beibringen. Der Kunde wird die für die Registrierung oder Übertragung von Domains erforderlichen Willenserklärungen unverzüglich abgeben sowie die jeweils zur Verfügung gestellten Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
4.2.4. Der Kunde kann von einer Registrierung eines über portrix systems beantragten Domainnamens erst dann ausgehen, wenn portrix systems den Domainnamen für den Kunden ordentlich registrieren konnte und ihm dies schriftlich bestätigt hat.
4.2.5. Will ein Kunde eine seiner Domains, die bei portrix systems gehostet ist, bei einem anderen Provider hosten, sie ganz löschen oder eine administrative Änderung an der Domain vornehmen lassen, hat der Kunde portrix systems hierüber 3 Werktage vorher schriftlich zu informieren Diese Information hat gegebenenfalls auf dem entsprechenden Formblatt der jeweiligen Registrierungsstelle zu erfolgen. portrix systems wird den entsprechenden Vorgang einleiten, soweit der Kunde nicht in Verzug mit der Zahlung der Domain-Services ist.
4.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Registrierung einer Domain benötigten Daten auf einem aktuellen Stand zu halten. Z.B. ist bei Änderungen der Gesellschaftsform, der Anschrift oder der jeweiligen Ansprechpartner (z.B. Admin-C) des Kunden eine Änderung der entsprechend hinterlegten Daten unmittelbar zu veranlassen.
4.2.7. Jahresentgelte für die Domain-Services sind grundsätzlich im Voraus fällig und spätestens am ersten Tag des Registrierungszeitraums bzw. Verlängerungszeitraums zu zahlen.
4.2.8. Wird ein zwischen dem Kunden und portrix systems bestehender Vertrag über Domain-Services beendet, werden die von portrix systems nach dem Vertrag gehosteten Domains des Kunden an dem Tag, an dem der Domain-Service Vertrag endet, an den jeweiligen Registrar zurückgegeben oder gelöscht, soweit der Kunde zuvor keine Übertragung an einen anderen Domain-Provider initiiert hat.
4.3. SSL-Zertifikate
4.3.1. portrix systems bietet die entgeltliche Beantragung der Registrierung und Erstellung von SSL-Zertifikaten im Auftrag des Kunden an. portrix systems wird dabei im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Zertifizierungsstelle lediglich als Vermittler tätig.
4.3.2. Sofern für die Registrierung von SSL Zertifikaten amtliche Dokumente erforderlich sind (z.B. Handelregisterauszüge), wird der Kunde diese in dem von der Zertifizierungsstelle verlangten Format beibringen. Der Kunde wird die für die Registrierung von SSL Zertifikaten erforderlichen Willenserklärungen unverzüglich abgeben sowie die jeweils zur Verfügung gestellten Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
4.3.3. Jahresentgelte für die Erstellung und Registrierung von SSL-Zertifikaten sind grundsätzlich im Voraus fällig.
4.4. E-Mail-Services
4.4.1. Im Rahmen seiner E-Mail-Services stellt portrix systems dem Kunden einen E-Mail Server zur Verfügung. Die Größe der Mailbox des Kunden sowie die maximale Größe einzelner E-Mails, die von dem Kunden von Dritten empfangen oder an Dritte gesendet werden können, wird vorher mit dem Kunden vereinbart.
4.4.2. portrix systems ist berechtigt, eingehende E-Mails von Dritten oder abgehende E-Mails des Kunden zurückzuweisen, wenn die vereinbarte maximale Größe einer E-Mail oder der Mailbox des Kunden erreicht ist.
4.4.3. portrix systems ist berechtigt, in die Mailbox des Kunden eingegangene E-Mails zu löschen, wenn sie der Kunde vom Server bereits abgerufen hat, oder wenn sie über einen Zeitraum von 45 Tagen vom Kunden nicht abgerufen werden, spätestens jedoch eine (1) Woche nach Beendigung des entsprechenden Vertrages zwischen dem Kunden und portrix systems über die E-Mail-Services.
4.4.4. Der Kunde kann optional die Funktion Spamfilter nach entsprechender Aktivierung nutzen, sofern diese Leistung zum Vertragsumfang gehört. Die Aktivierung kann dazu führen, dass E-Mails von Dritten und/oder entsprechende Anhänge hierzu den Kunden nicht bestimmungsgemäß erreichen. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Aktivierung dieser Funktionalitäten das Einverständnis sämtlicher seiner Nutzer einzuholen.
4.4.5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von portrix systems abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
4.5. Housing-Services
4.5.1. Leistungsgegenstand
4.5.1.1. portrix systems stellt dem Kunden geeigneten Platz in einem Server-Rack zur Unterbringung eines Servers sowie weiterer geeigneter Geräte des Kunden (nachfolgend zusammen: „IT-System“) in den Räumlichkeiten von portrix systems zur Verfügung und unterstützt den Kunden bei dessen Installation. Die Bestandteile des IT-Systems werden von beiden Parteien vorher schriftlich dokumentiert. Der Kunde und von ihm autorisierte Personen haben nach vorheriger Absprache mit portrix systems Zugang zu dem IT-System.
4.5.1.2. Ferner erbringt portrix systems Leistungen zur Anbindung der auf Komponenten des IT-Systems abgelegten Inhalte an das Internet. portrix systems übernimmt dazu die Anbindung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse an das IT-System.
4.5.1.3. Die Leistungen von portrix systems bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von portrix systems betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem vom Kunden übergebenen IT-System. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist portrix systems nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
4.5.1.4. Leistungen zum Betrieb und zur Wartung des IT-Systems übernimmt portrix systems nicht. portrix systems stellt jedoch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zum Auffangen von Spannungsspitzen zur Verfügung.
4.5.1.5. portrix systems übernimmt für den Kunden keine Sicherung der Serverinhalte des IT-Systems.
4.5.2. Pflichten des Kunden bei den Housing-Services
4.5.2.1. Das IT-System hat den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, zum Anschluss zugelassen sein und sich stets in einwandfreiem Zustand befinden, so dass von ihnen keine Beeinträchtigung auf andere Geräte, Systeme und Einrichtungen ausgehen können. Gefährden vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Kommunikationsnetzes von portrix systems oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann portrix systems unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen.
4.5.2.2. Die auf dem IT-System installierte Soft- und Firmware muss lizensiert sein.
4.5.2.3. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte oder Daten über das Internet abgefragt werden können, nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
4.5.2.4. Im Falle der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen portrix systems auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Anbindung der auf dem IT-System abgelegten Inhalte oder Daten an das Internet ist portrix systems berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte oder Daten ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. portrix systems wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
4.5.3. Sonstige Regelungen für Housing-Services
4.5.3.1. Der Kunde darf den von portrix systems zur Verfügung gestellten Raum zur Unterbringung des IT-Systems Dritten nicht überlassen.
4.5.3.2. Der Kunde kann das übergebene IT-System jederzeit zurücknehmen. Der Bestand des Vertragsverhältnisses wird hierdurch nicht berührt; die Entgeltzahlungspflicht des Kunden bleibt bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
4.5.3.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nimmt der Kunde das IT-System unverzüglich zurück.
4.6. IT-Services
4.6.1. Leistungsgegenstand und Change Requests
4.6.1.1. Der jeweilige Leistungsgegenstand, der Leistungsort, die Leistungszeit sowie die Höhe der Vergütung der IT-Services werden individuell zwischen den Parteien vereinbart. Sofern Programmierleistungen Gegenstand der IT-Services sind, erfolgt die Überlassung der entsprechenden Arbeitsergebnisse ausschließlich im Objekt Code.
4.6.1.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, dieser gleichgestellten Situationen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden hat portrix systems nicht zu vertreten. portrix systems ist in diesen Fällen berechtigt, das Erbringen der IT-Services um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4.6.1.3. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche in Bezug auf vereinbarte IT-Services (nachfolgend: „Change Requests“) sind von einer Partei jeweils schriftlich gegenüber der anderen Partei darzulegen. Die Partei, die einen Change Request erhält, wird den Change Request innerhalb von zehn Kalendertagen ab Eingang des Change Requests bei dieser Partei prüfen und der anderen Partei das Ergebnis dieser Prüfung mitteilen. Anderenfalls gilt der Change Request als abgelehnt, und er wird damit nicht Vertragsgegenstand. Bei einer positiven Prüfung des Change Requests werden beide Parteien den Change Request schriftlich unter Berücksichtigung von ggf. abweichender Vergütung und Terminplanung vereinbaren.
4.6.2. Pflichten des Kunden
4.6.2.1. Sofern portrix systems dem Kunden Entwürfe, Testversionen oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche des Kunden sind portrix systems gegenüber unverzüglich bekannt zu geben.
4.6.2.2. Der Kunde stellt portrix systems, soweit erforderlich, den Zugang zu den IT-Systemen des Kunden sicher. Der Kunde Auftraggeber stellt ebenfalls sicher, dass alle übrigen für die Erbringung der vereinbarten IT-Services notwendigen Mitwirkungsleistungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und für portrix systems kostenfrei erbracht werden. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungsleistungen nicht, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
4.6.2.3. Der Kunde hat portrix systems sämtliche der Daten, Modelle, Linien, Pläne, Zeichnungen und/oder Diagramme des Kunden zur Verfügung zu stellen, die portrix systems für die Erbringung der vereinbarten IT-Services benötigt. Dabei hat der Kunde im Hinblick auf mögliche Rechte Dritter sicherzustellen, dass portrix systems berechtigt ist, diese Daten, Modelle, Linien, Pläne, Zeichnungen oder Diagramme für den Kunden zur Erbringung der vereinbarten IT-Services zu nutzen. Der Kunde hält portrix systems insoweit umfassend von der Inanspruchnahme Dritter wegen der Verletzung von Rechten an diesen Daten, Modellen, Linien, Plänen, Zeichnungen und/oder Diagrammen frei und legt auf Anforderung von portrix systems eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Dritten über die Berechtigung des Kunden zur Nutzung dieser Daten, Modelle, Linien, Pläne, Zeichnungen und/oder Diagramme für die Erbringung der vereinbarten IT-Services durch portrix systems vor.
4.6.3. Vergütung und Abnahme der IT-Services
4.6.3.1. Die Vergütung der IT-Services erfolgt auf Time & Material Basis vereinbart, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Spesen und Reisekosten von portrix systems hat grundsätzlich der Kunde zu tragen. Die Parteien werden sich in dem jeweiligen Vertrag über die IT-Services einigen, ob die Erstattung der Spesen und Reisekosten von portrix systems über eine Pauschale oder auf der Basis von Einzelbelegen erfolgt.
4.6.3.2. IT-Services bedürfen nur einer Abnahme, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese vom Kunden innerhalb von 15 Kalendertagen nach Bereitstellung der IT-Services zu erklären. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht fristgemäß und enthalten die IT-Services keine wesentlichen Mängel, gelten die IT-Services als abgenommen. Setzt der Kunde die IT-Services länger als 14 Kalendertage im Produktivbetrieb ein und enthalten die IT-Services keine wesentlichen Mängel, gelten die IT-Services ebenfalls als abgenommen.
4.6.4. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von portrix systems im Rahmen der Erbringung der IT-Services erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, diese Arbeitsergebnisse zu nutzen.
5. Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Betriebsunterbrechungen
5.1. portrix systems erbringt die Hosting-Services, E-Mail-Services und Housing-Services jeweils mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99% bezogen auf ein Kalenderjahr. Bei Domains des Kunden, die im Rahmen der Domain-Services von portrix systems gehostet werden, besteht eine Verfügbarkeit von 99% bezogen auf das Kalenderjahr.
5.2. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf das jeweilige Kalenderjahr entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
5.3. portrix systems ist berechtigt, wochentags im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr (nachfolgend: „Wartungsfenster“) für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat in Bezug auf die Hosting-Services, E-Mail-Services, Housing-Services und/oder Domain-Services Wartungsarbeiten durchzuführen. Tätigkeiten im Wartungsfenster werden vorher angekündigt. portrix systems ist berechtigt, in Ausnahmefällen zur Beseitigung oder Verhinderung schwerwiegender Störungen das Wartungsfenster zu verschieben. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Services jeweils nicht zur Verfügung.
5.4. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb von Servern oder des Kommunikationsnetzes von portrix systems oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von portrix systems abgelegter Daten, so kann portrix systems den Kunden unter Fristsetzung auffordern, diese Programme, Skripte etc. zu deaktivieren oder zu deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist portrix systems auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server des Kunden abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. portrix systems wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
5.5. portrix systems kann zum Schutz der Netzwerk-Infrastruktur die Konnektivität von oder zu Dritten unterbinden, von denen in der Vergangenheit störender oder schädigender Netzmissbrauch ausgeht oder Missbrauch durch fehlende technische Maßnahmen erfolgt. Insbesondere behält sich portrix systems vor, die Konnektivität zu Internet-Service-Providern einzuschränken oder zu unterbinden, von deren Netzen unerlaubte Werbesendungen (Spam) oder störende Einflüsse (Denial- Of-Service) Attacken ausgehen.
6. Keine Verletzung der Rechte Dritter oder geltender Gesetze
6.1. Der Kunde darf über die Server von portrix systems keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von portrix systems speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums, der Serversysteme oder Datennetzes von portrix systems zu gefährden oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte durch portrix systems hosten zu lassen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hosten von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Die von dem Kunden auf den Servern von portrix systems gehosteten Inhalte oder Daten stellen für portrix systems fremde Inhalte bzw. Daten dar, zu denen portrix systems lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung die rechtliche Zulässigkeit des Zugänglichmachens dieser Inhalte bzw. Daten über das Internet. portrix systems ist daher nicht verpflichtet, diese Daten oder Inhalte zu überprüfen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme der Housing-Services keine Daten oder Inhalte auf seinem IT-System zu speichern, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Das Speichern von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten auf dem IT-System ist unzulässig. Die von dem Kunden auf seinem IT-System gespeicherten Inhalte oder Daten stellen für portrix systems fremde Inhalte bzw. Daten dar. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung die rechtliche Zulässigkeit des Zugänglichmachens dieser Inhalte bzw. Daten über das Internet. portrix systems ist daher nicht verpflichtet, diese Daten oder Inhalte zu überprüfen.
6.4. Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, zu prüfen, ob eine Domain, die portrix systems für den Kunden registrieren soll, Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt portrix systems gegenüber Dritten von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Registrierung und Benutzung der Domains, die portrix systems für den Kunden registriert oder hostet, frei.
6.5. Bei der Versendung von E-Mails ist es dem Kunden untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Kunden auf sonstige Weise zu verschleiern.
6.6. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte.
6.7. Wenn ein Dritter gegen portrix systems und/oder Angestellte von portrix systems Ansprüche im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen eine Regelung in dieser Ziffern 6, für portrix systems nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Kunden geltend macht, ist der Kunde verpflichtet, portrix systems und/oder die Angestellten von portrix systems von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
7. Gewährleistung
7.1. Gewährleistung bei Hosting-Services oder Housing-Services
7.1.1. Erbringt portrix systems die geschuldeten Services mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.
7.1.2. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil der Service beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
7.1.3. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Platzes im Server-Rack im Rahmen der Housing-Services vorhanden waren, haftet portrix systems nur, wenn portrix systems diese Mängel zu vertreten hat.
7.1.4. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden im Rahmen der Hosting-Services vorhanden waren, haftet portrix systems nur, wenn portrix systems diese Mängel zu vertreten hat.
7.1.5. Die Mängelansprüche verjähren in einem (1) Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelverjährungsfristen.
7.2. Gewährleistung bei Domain-Services oder E-Mail-Services
7.2.1. Erbringt portrix systems die geschuldeten Services mangelhaft, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu.
7.2.2. Die Mängelansprüche verjähren in einem (1) Jahr. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelverjährungsfristen.
7.3. Gewährleistung bei IT-Services
7.3.1. Sofern es sich bei den IT-Services um Werkleistungen im Sinne des gesetzlichen Werkvertragsrechts handelt, richten sich die Mängelansprüche des Kunden bei mangelhaften IT-Services nach den Ziffern 7.3.2 bis 7.3.6. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts.
7.3.2. Der Kunde teilt portrix systems einen offenkundigen Mangel der IT-Services schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem er den Mangel feststellte, mit. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, erlöschen seine entsprechenden Mängelansprüche vier Wochen nachdem er diesen Mangel feststellte.
7.3.3. Mängel der IT-Services werden von portrix systems behoben. Dies geschieht nach Wahl von portrix systems durch kostenfreie Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl von dem jeweiligen Vertrag über die IT-Services zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern.
7.3.4. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines (1) Jahres. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelverjährungsfristen.
7.3.5. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Bedienungsfehler des Kunden entstanden sind, oder wenn er oder von portrix systems nicht beauftragte Dritte Änderungen an den IT-Services vorgenommen haben, es sei denn, diese Änderung erschweren die Mängelbeseitigung nicht.
7.3.6. Nach Abgabe einer Störungsmeldung ist portrix systems die durch die Fehlersuche entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern sich herausstellt, dass die Störung ursächlich nicht durch portrix systems zu verantworten ist und die unzutreffende Störungsmeldung vom Kunden grob fahrlässig oder selbst verschuldet abgegeben wurde.
7.4. Mängelanzeige, Meldung der Nichtverfügbarkeit der Services von portrix systems und Hotline
7.4.1. Der Kunde hat portrix systems Mängel an den Services von portrix systems oder die Nichtverfügbarkeit dieser Services unverzüglich über die Internetplattform von portrix systems zu melden oder, falls dies nicht möglich ist, portrix systems per e-Mail oder telefonisch zu informieren.
7.4.2. portrix systems unterhält werktags von 09:00 bis 18:00 eine technische Hotline, über der Kunde technische Hilfestellung beim Umgang mit den Services von portrix systems kostenlos erhält. Die Inanspruchnahme dieser Hotline außerhalb dieser Zeit ist nach der jeweils aktuellen Preisliste von portrix systems zu vergüten.
7.5. Gewährleistung bei unentgeltlichen Services:
Sofern portrix systems Services unentgeltlich für den Kunden erbringt, gelten hinsichtlich einer Mängelhaftung von portrix systems die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorrangig vor den Regelungen in den Ziffern 7.1 bis 7.3.
8. Haftung
8.1. portrix systems haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von portrix systems, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von portrix systems beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von portrix systems garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von portrix systems.
8.2. portrix systems haftet unbeschränkt für Schäden, die durch von portrix systems oder durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
8.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet portrix systems außer in den Fällen der Ziffern 8.1, 8.2 oder 8.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
8.4. Soweit Telekommunikationsdienstleistungen betroffen sind, haftet portrix systems außer in den Fällen der Ziffer 9.1 gegenüber dem Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf den Höchstbetrag von 12.500 EUR, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf einen Höchstbetrag von 10.000.000 EUR je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt im letzteren Fall die Entschädigung, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zu leisten ist, die genannte Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
8.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6. Sofern portrix systems Services unentgeltlich für den Kunden erbringt, gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen vorrangig vor den Ziffern 8.1 bis 8.4.
8.7. Im Übrigen ist eine Haftung von portrix systems ausgeschlossen.
8.8. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen portrix systems beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffern 8.1, 8.2 oder 8.5.
9. Sonstige Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde benennt portrix systems einen oder mehrere Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit den Services, die portrix systems für den Kunden erbringt. Sollte ein Ansprechpartner wechseln, hat der Kunde portrix systems unverzüglich den Namen und die Kontaktdaten des neuen Ansprechpartners zu übermitteln.
9.2. Der Kunde hat seine eigenen technischen Einrichtungen, insbesondere sein IT-System, und Datenbestände gegen schadenstiftende Daten von außen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen, insbesondere bekannte Sicherheitslücken unverzüglich zu schließen.
9.3. Der Kunde verpflichtet sich, sämtlicher Zugangsdaten oder Passwörter, die der Kunde von portrix systems zur Nutzung der Services von portrix systems erhält, und verpflichtet sich, die Zugangsdaten oder Passwörter gegenüber dritten Personen geheim zu halten. Der Kunde wird sämtliche Passwörter oder Passwörter unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten oder den Passwörtern erlangt haben. Bei Verlust der Zugangsdaten oder Passwörter oder deren Kenntnisnahme von unberechtigten Dritten wird der Kunde portrix systems unverzüglich hierüber informieren.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Verträge über Hosting-Services, Housing-Services, E-Mails-Services oder Domain-Services, soweit sie sich auf das Hosten von Domains beziehen, laufen ab dem jeweils Bestellblatt vereinbarten Datum für mindestens 12 Monate, sofern keine anderweitige Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils immer um 12 Monate, wenn er nicht mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der 12 Monate von einer der Parteien gekündigt wird.
10.2. Das Sonderkündigungsrecht des Kunden gemäß Ziffer 4.1.9 sowie Recht beider Parteien auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter ist unter anderem zur außerordentlich fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen berechtigt: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig wird oder es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird; die Regelung des §112 InsO bleibt unberührt, (ii) der Kunde ist für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines vereinbarten monatlichen Nutzungsentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zweitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des monatlich zu zahlenden Nutzungsentgelts in Höhe eines Betrages in Verzug, der das monatlich zu zahlenden Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht oder (iii) der Kunde hat schuldhaft gegen eine seiner Pflichten aus Ziffer 6 verstoßen.
10.3. Abweichend von Ziffer 10.1 kann portrix systems unentgeltliche Services jederzeit und ohne Frist mit sofortiger Wirkung kündigen.
10.4. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
11. Datenschutz
11.1. Die Einhaltung aller eventuell zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt der jeweiligen Partei für ihren Zuständigkeitsbereich.
11.2. portrix systems verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des BDSG; und, soweit auf die portrix systems anwendbar, des TKG und TMG.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
12.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
12.4. Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen von portrix systems ist nur möglich, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.